Der Antrag hat zum Inhalt, dass das Burggymnasium Wettin, die Grundschule “Astrid Lindgren“ Schkopau, Grundschule Schmon Grundschule “Am Mühlberg“ Hohenturm und Grundschule “Geschwister Scholl“ Mücheln mit Mittel des Kreishaushaltes Schulsozialarbeit gefördert bekommen soll.
Hintergrund ist, dass seitens der Landesjury, welche die 30 Stellen des ESF-Programms "Schulerfolg sichern!" für Sozialarbeiter/innen im Saalekreis vergeben hat, 1/6 der erstellten Prioritätenliste des Landkreises nicht berücksichtigt wurde. Dies empfindet die SPD-Kreistagsfraktion als ungerecht. Da nun der Landkreis sich doch nicht an der Finanzierung der ESF-Stellen beteiligen muss, können die dafür per Kreistagsbeschluss geblockten Mittel genutzt werden, um an besagten Schulen doch Schulsozialarbeit zu finanziere
Hier der komplette Antrag:
Betreff:
Schulsozialarbeit in der Förderperiode 08/2022 bis 07/2024 – Prioritätenliste umsetzen
Beschlussempfehlung:
- Der Kreistag stellt fest, dass die Prioritätenliste des Landkreises für die Fortführung der Schulsozialarbeit in der Förderperiode 08/2022 bis 07/2024 vom Land nur in Teilen berücksichtig wurde, wodurch fünf Schulen nicht berücksichtigt worden sind.
- Der Kreistag beschließt, zur Umsetzung der durch den Jugendhilfeausschuss beschlossenen Prioritätenliste aus eigenen Haushaltsmitteln die Fortführung der Schulsozialarbeit für die Jahre 2022/2023 bis 2023/2024 für das Burggymnasium Wettin 1 VZÄ zuzüglich Sach- und Verwaltungskosten sowie für die Grundschule Schmon (Querfurt), die Grundschule „Astrid Lindgren“ (Schkopau), die Grundschule „Geschwister Scholl“ (Mücheln) und die Grundschule „Am Mühlberg“ (Hohenturm) jeweils eine 0,75 VZÄ zuzüglich Sach- und Verwaltungskosten zu finanzieren.
- Der Kreistag beschließt, Mittel für Schulsozialarbeit an den besagten fünf Schulen für die Haushaltsjahre 2022 bis 2024 bereitzustellen.
Für das Haushaltsjahr 2022 werden die dafür benötigten Mittel in Höhe 125.000 Euro aus dem Budget des Jugendamtes aufgrund von Einsparungen bei Landeskreiszuweisungen gemäß § 12 KiFöG gedeckt.
Für das Haushaltsjahr 2023 werden die dafür benötigten Mittel in Höhe von 300.000 Euro im Budget des Jugendamtes eingestellt.
Für das Haushaltsjahr 2024 werden die dafür benötigten Mittel in Höhe von 175.000 Euro im Budget des Jugendamtes eingestellt.
Begründung:
In seiner Sitzung am 06.04.2022 beschloss der Kreistag (Beschlussnummer 198-17/22) für das Haushaltsjahr 2022 215.000€, für das Haushaltsjahr 2023 527.000€ und für das Haushaltsjahr 2024 315.000€ für Schulsozialarbeit zur Verfügung zu stellen. Hintergrund war, dass entsprechend der vorläufigen Richtlinie für das EFS+ Programm „Schulerfolg sichern“ für die öffentlichen Träger der örtlichen Jugendhilfe sich eine Anteilsfinanzierung für Projekte der Schulsozialarbeit vorgesehen war. Mit dem Beschluss des Haushaltes durch den Landtag am 18.05.2022 wurden diese Anteile der Kommunen durch das Land übernommen.
Die Prioritätenliste des Landkreises wurde durch die entsprechende Jury des Landes nur in Teilen berücksichtigt. Der Jugendhilfeausschuss hatte in mehrfachen Beratungen die Kriterien zur Erstellung der Prioritätenliste festgelegt und diese entsprechend beschlossen. Da das Landesverwaltungsamt entsprechend des Jury-Votums die Bescheidung der Fördermittel vornehmen wird, ist nun festzustellen, dass von den 30 vorgesehenen Schulen die Grundschule Schmon (Querfurt), die Grundschule „Astrid Lindgren“ (Schkopau), die Grundschule „Geschwister Scholl“ (Mücheln), das Burg-Gymnasium Wettin und die Grundschule „Am Mühlberg“ (Hohenturm) aufgrund der Entscheidung auf Landesebene bei der Förderung von Schulsozialarbeit durch das ESF + Programm nicht berücksichtigt werden. Diese Entscheidung darf aber nicht zum Wegfall von schon bestehenden Strukturen führen. Schulsozialarbeit hat in den letzten Jahren immer mehr Anerkennung und Wertschätzung erfahren und stellt eine wichtige Präventionsarbeit dar. Sie ist für Kinder, Jugendliche, Eltern und Lehrkräften ein unverzichtbares Unterstützungs- und Bildungsangebot.
Der Landkreis soll daher mit einem Teil der im April beschlossenen Gelder bei den besagten Schulen Schulsozialarbeit finanzieren.